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Illegale Downloads - Wie wird eigentlich gefahndet?



Illegale Downloads - Wie wird eigentlich gefahndet?

In einer Reportage (ProSieben) wurde aufgezeigt, wie Fahnder bei der Suche nach Illegalen Downloads von Spielen, Software und Musik eigentlich genau vorgehen. Die Reportage war interessant und überraschend zugleich.

Die Fahnder selbst

Überraschend war, das die Polizei vornehmlich die Fahndung "outgesourced" [ausgelagert] hat, in dem sie kleinere Studentengruppen und 400-€-Jobber Firmen beschäftigt, in dem normale Bürger für ein kleines Gehalt nichts weiter machen, als in Seiten mit Torrents-Download-Angeboten zu suchen:

[Torrents: Kleine Dateien, die dem Computer sagen, wie die zu downloadende Datei zerstückelt wurde, und wo sie zu finden ist]

Der Ablauf

Zumindest lt. der Reportage beginnt der Tagesablauf damit, dass der Abteilungsleiter bzw. Chef der Firma eine Liste an die Angestellten herausgibt, auf dem die aktuellsten und zur Zeit "angesagtesten" Lieder, Spiele und Softwarehits stehen, z.B. von der Band "Tokio Hotel".

Insbesondere diese TopHits werden vornehmlich als Suchbegriffe in unzähligen Download-Programmen eingegeben, und so getan, als wollte man diese Lieder/Spiele tatsächlich runterladen und benutzen.

Nachdem der Angestellte einen User gefunden hat, der z.B. über ca. 5000 (Grenze ist variabel) illegale Lieder anbietet, versuchen die Fahnder alles, was dieser User öffentlich anbietet, zu downloaden und auf der "Beweis-Festplatte" zu speichern.

Nachdem der komplette Download-Satz fertig ist, werden die Festplatten und Dateien daraufhin untersucht, ob sie für eine eventuelle gerichtliche Anklage ausreichen.

Ist dies der Fall, wird die Festplatte samt Internetprotokollen und anderen Beweisen (z.B. IP-Adresse) an den Staatsanwalt geschickt, der daraufhin die Anklage erstellt.

Besonderheiten

Besonderheiten waren, dass zumindest lt. Reportage, das reine Downloaden (ohne Anbieten) straffrei wäre. Ansonsten würden sich solche Firmen ständig selbst verklagen müssen, aufgrund der vielen selbstgetätigten Downloads!

Zum Anbieten von nur wenigen Downloads: Auch dies ist strafbar, wird aber meist aufgrund der geringen Menge nicht ausreichen für eine Anklage.

Allerdings gilt: Gibt es massive Hinweise (egal wie diese zu stande gekommen sind, ob durch Surfverhalten, Freunde u. Bekannte etc.), dass auch noch illegale Raubkopien hergestellt und verkauft werden (insbesondere der Verkauf ist das sträfliche daran), dann kann es durchaus passieren, dass die Kriminalpolizei auch Hausbesuche macht, und PC, CD´s , DVDs, Festplatten, USB-Sticks etc. für immer beschlagnahmt (!) . Dann sind auch wichtige Dateien, wie z.B. die selbst erstellte Doktorarbeit für immer weg...

Darum:

Kauft was euch gefällt, und wenn das Geld mal nicht reicht: Fast alle Spiele werden 1-2 Jahre später als Low-Budget Spiele meist unter 50 % des ursprünglichen Preises verkauft, auch die guten...!    by. I.S.


» Datum: 21.04.2008 » Uhrzeit: 19:05 » Kategorie: Internet » Views: 1651

 
 
 

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