Das Thema um die Garantie und die Gewährleistung ist immer aktuell und heiß diskutiert. Doch was und wo die Unterschiede genau sind weiß leider kaum einer. Daher haben wir uns gedacht Licht ins Dunkle zu bringen und euch so eine kleine Stütze zu liefern wenn ihr Probleme mit einem Garantie oder Gewährleisungsfall habt.
Also, fangen wir einfach vorne an, nämlich bei der
Garantie:
Garantie bedeutet das der Hersteller eines Produktes, z.B. Nokia, der Hersteller eines Handys, dass er überzeugt von seinem Produkt ist und euch eine Garantiezeit von x Monaten oder gar x Jahren bietet.
Sollte dann in dieser Garantiezeit ein Defekt auftreten erhaltet ihr i.d.R. anstandslos Ersatz oder eine kostenfreie Reparatur vom Hersteller.
Info: Gesetzlich gibt es keine Vorschrift, dass ein Hersteller eine Garantie anbieten muss.
Jetzt kommen wir schon zum nächsten Punkt, und zwar zur
Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist im Deutschen Gesetz geregelt, bei Neuwaren muss diese 24 Monate betragen. Des Weiteren gilt die Gewährleistung nicht über den Hersteller des Produktes sondern beim Händler. (z.B. ein Handy von Nokia bei Amazon gekauft, so muss Amazon für die Gewährleistung haften).
Die 24 Monatige Gewährleistung ist aufgeteilt in zwei Teile
In den ersten 6 Monaten gilt laut Gesetz die "Beweislastumkehr" - das bedeutet ihr könnt zum Händler/Verkäufer des Produktes gehen wenn ihr einen Defekt habt. Nun muss der Händler nachweisen dass das Produkt schon beim Verkauf den Mangel hatte, dies ist in fast allen Fällen aber nicht möglich.
Somit erhaltet ihr die Reparatur/Austausch vom Händler.
6 Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr leider nicht mehr. In der Zeit vom 7 bis 24 Monat seid ihr dafür verantwortlich dem Händler zu beweisen dass das Produkt schon beim Kauf defekt war. Dies ist aber nur sehr schwer möglich, oftmals hilft hier die Hilfe eines Gutachters, allerdings ist dies mit Kosten verbunden.
Fazit:
Garantien werden nicht von allen Herstellern angeboten, denn es ist keiner dazu verpflichtet.
Garantie wird vom Hersteller gegeben, nicht vom Händler.
Die Gewährleistung ist für 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Händler geben werden.
In den ersten 6 Monaten seid ihr auf der Sicheren Seite und habt keinerlei Probleme den Gewährleistungsanspruch zu erhalten (Stichwort: Beweislastumkehr).
Vom 7 bis 24 Monat seid ihr vielmehr auf die Kulanz des Händlers angewiesen - im schlimmsten Fall bekommt ihr keinen kostenlosen Austausch oder keine kostenfreie Reparatur vom Händler.